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Förder- und Forderkonzept

Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulen. (§5 (1) Schulgesetz)
Schul- und Unterrichtsgestaltung sollen sich an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler orientieren und sie in ihrer individuellen Entwicklung fördern. ( §5 (1) Grundschulverordnung)

Die Begriffe „Fördern und Fordern“ verstehen wir als Hinwendung zum Kind, wobei wir es in seinen Stärken unterstützen und fordern sowie ihm bei Lernschwächen hilfreich unter die Arme greifen. Im Mittelpunkt der Individualisierung stehen die Kinder, die als Persönlichkeiten wertgeschätzt werden. Entsprechend ihrer Lernausgangslagen werden sie so gefördert, bzw. gefordert, dass sie ihre Begabungen, Fähigkeiten und Kompetenzen bestmöglich entfalten und somit den bestmöglichen Bildungserfolg erzielen können. Individuelle Förderung/Forderung  bedeutet das Schaffen von Lernsituationen, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen aktiv entwickeln, Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen und ihren Lernfortschritt erkennen und reflektieren können – ohne dabei den Klassenverband zu verlassen. Es gelten dabei vergleichbare  Zielformulierungen (Lehrpläne, Bildungsstandards sind zu berücksichtigen), die aber nicht von allen zur gleichen Zeit und auf dem gleichen Weg erreicht werden. Die Klasse ist keine homogene Einheit, sondern die Schülerinnen und Schüler stehen als Subjekte ihres Lernens im Vordergrund. Durch die zunehmende Bildung von Lehrerteams sowie die Zusammenarbeit mit Sonderschullehrkräften werden die individuellen Förder- und Fordermöglichkeiten innerhalb der Lerngruppe erweitert.