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Alle Kinder haben einen Anspruch auf Inklusion. Jedes Kind sollte ein Recht darauf haben, nicht ausgesondert zu werden. In der offenen Eingangsphase (Klassenstufe 1 und 2) lernen die Kinder gemeinsam. Kinder, die besondere Unterstützung benötigen, werden präventiv gefördert (ohne anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf). So werden Entwicklungsrückstände aufgeholt.
Sollten die Kinder die Entwicklungsrückstände innerhalb der Eingangsphase nicht aufgeholt haben, können sie in Klassenstufe 3 und 4 nach Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Klassenverband weiterhin integrativ beschult werden. Integration heißt Ausschluss vermeiden. „Die Kinder lernen gemeinsam“ bleibt dann weiterhin das zentrale Motto. Das setzt eine Verschränkung sonderpädagogischer und grundschulpädagogischer Kompetenzen voraus. In den Hauptfächern Deutsch und Mathematik wird die Grundschullehrkraft von einer sonderpädagogischen Lehrkraft unterstützt, um der Entwicklungs- und Leistungsheterogenität der Kinder gerecht werden zu können.

Faust

Zurzeit gibt es in der Schule am Heidenberger Teich zwölf Inklusions-/Integrationsklassen, davon in jeder Klassenstufe drei der fünf Parallelklassen.

Entwicklungs- und Leistungsheterogenität müssen daher mehr als Bereicherung für das Zusammenleben und -lernen verstanden werden und als gegenseitige Lernanregung genutzt werden:

Schwerpunkte: